Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fernabsatzgesetz besteht ein Recht zum Widerruf des Auftrages, jedoch kein Rückgaberecht, da die erstellten Bilder nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
der 19. Sekt-Lauf ist einwandfrei und ohne Wehwehchen über die Bühne gegangen. So ca. 40 Läufer(-innen) in mehr oder weniger hinderlichen Kostümen trauten sich auf die Strecke. Nicht umsonst wird dieser Lauf als der härteste Lauf bezeichnet: allein das Zählen der Runden wird zur Herausforderung, da ja die Zählfähigkeit umgekehrt proportional zu der Menge des konsumierten Alkohols ist und auf die Einhaltung der Sektverzehrregel wird strengstens geachtet. Unklar ist, ob die landschaftliche Schönheit um die Laufstrecke noch die gerechtfertigte Würdigung erhielt - Spass hatten jedenfalls alle, Fotograf eingeschlossen.
Schöne Karnevalstage, feiert schön und bis zum nächsten Lauf